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Bekanntmachung: Förderung von Innovationen in der Schaf- und Ziegenhaltung Bekanntmachungen

Interessenten gesucht: Innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die zum Erhalt und zur Verbesserung der Schaf- und Ziegenhaltung beitragen.

Schafe auf einer Weide

Das BMEL beabsichtigt auf Grundlage von zwei bestehenden Förderprogrammen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Wissenstransfer zu fördern, um den breitgefächerten Fragestellungen angemessen Rechnung zu tragen.

Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit einem geplanten Vernetzungs- und Transfervorhaben voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist unter anderem die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen sowie an der Bearbeitung eventueller Querschnittsthemen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

In den Skizzen ist im zweiten Gliederungspunkt "Zielsetzung" eine klare Zuordnung zu einem der folgenden zwei Module vorzunehmen. Der Projektträger behält sich vor, die Zuordnung anzupassen.

Modul A:Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) des BMEL

Das Modul adressiert die Förderung von Vorhaben der ökologischen Schaf- und Ziegenhaltung. Die besonderen Bedingungen der Produktion unter ökologischen Bedingungen sowie die hervorgehobene Bedeutung der Produktqualitäten und der positiven Sekundäreffekte einer nachhaltigen, ökologischen, klima- und ressourcenverantwortlichen Landwirtschaft werfen vielfältige und komplexe Fragestellungen zu den nachfolgend adressierten Förderschwerpunkten auf. Die spezifischen Anliegen des ökologischen Sektors können im Rahmen dieses Moduls gefördert werden.

Neben Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sollen insbesondere praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Beratung, Praxis, Bevölkerung und Politik gefördert werden. Es ist erwünscht, dass der Wissenstransfer im Rahmen der Projekte realisiert wird. Hierzu zählen die Entwicklung, Erstellung und Erprobung neuer, konkreter Praxisanleitungen für Maßnahmen und Definition von Methoden im Bereich der ökologischen Schafund Ziegenhaltung.

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen, der dem zuständigen Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.

Ansprechpartner für Modul A sind in der BLE Herr Bremond (Telefon: 0228/6845-3242, E-Mail: joerg.bremond@ble.de) und Frau Viola Molkenthin (Telefon: 0228/6845-2944, E-Mail: viola.molkenthin(at)ble(dot)de).

Modul B: Innovationsförderung des BMEL

Mit der Förderung soll die Entwicklung innovativer international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse unterstützt werden. Im Vordergrund steht eine wirtschaftliche Verwertung der Forschungsergebnisse.

Ziel dieses Moduls ist vornehmlich die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in Deutschland. Es sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, die innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowohl für die Verbesserung der Haltung als auch für die Verbesserung der Fütterung sowie für die Zucht kleiner Wiederkäuer entwickelt werden. Dies schließt Produkte und Verfahren für die Verbesserung der Tiergesundheit, des Tierwohls, des Schutzes vor Fressfeinden, der Umweltverträglichkeit und Tiergerechtheit der Haltungs- und Fütterungssysteme sowie Fütterungs- und Beweidungsstrategien insbesondere im Hinblick auf ein zukunftsfähiges und praxistaugliches Weidemanagement mit ein. Die zu entwickelnden Innovationen sollen zu verschiedenen Aspekten
der Haltung, Fütterung, Zucht und Vermarktung kleiner Wiederkäuer in den unterschiedlichen Produktionszweigen einen Beitrag leisten. Die Projekte sollen dabei die Gesichtspunkte der Ressourcenschonung und der Nachhaltigkeit berücksichtigen sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beitragen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere KMU, mit Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Im Regelfall wird eine Kooperation von Forschungseinrichtungen mit der Privatwirtschaft mit einem substanziellen Beitrag der Privatwirtschaft angestrebt.

Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. Start-ups im Sinne dieser Bekanntmachung sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- bzw. Umsatzwachstum haben oder anstreben.

In diesem Fördermodul können auch Forschungsvorhaben unter Einbindung von internationalen Partnern eingereicht werden, die vor allem die internationale Vernetzung der beteiligten deutschen Wirtschaftspartner stärkt. Die Projektteile des internationalen Partners können dabei nicht über eine Zuwendung gefördert werden und sollten daher von den assoziierten Projektpartnern selbst oder von anderer Seite übernommen werden.

Ansprechpartnerinnen für Modul B sind in der BLE Frau Dr. Esther Heuß (Telefon: 0228/6845-3025, E-Mail: esther.heuss(at)ble(dot)de) und Frau Valerie Kersting (Telefon: 0228/6845-3325, E-Mail: valerie.kersting(at)ble(dot)de).

Bekanntmachung

Hier finden Sie die Bekanntmachung als PDF-Datei