Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung

Sie möchten Ihr Unternehmen oder Ihre Küche bio-zertifizieren lassen und benötigen Unterstützung? Nutzen Sie das Förderangebot des BÖL.

Mit der Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (RIZERT-AHV) fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau die Ausgaben zur Bio-Zertifizierung und Kontrolle von Unternehmen der AHV in den ersten zwei Jahren.

Mehr Informationen zur Förderung

Antragsverfahren

Projektanträge können bis zum 01.12.2030 beim BÖL eingereicht werden. 

Projektanträge können ausschließlich über das hier verlinkte Formular gestellt werden:

Wichtige Hinweise

  • Mit der Zertifizierung darf zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn der Zertifizierung gilt dabei bereits der Abschluss eines Kontrollvertrags mit einer Kontrollstelle.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Unternehmen der AHV vorher mindestens ein Jahr keinem Kontrollverfahren der Bio-AHVV oder der Verordnung (EU) 2018/848 unterstanden hat.
  • Vertreterinnen und Vertreter der BLE und von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, bei den Leistungsempfängern Kontrollen und Prüfungen, insbesondere auch Vor-Ort-Kontrollen, durchzuführen.

Letzte Änderung dieser Seite am 04.02.2025