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Förderung der Beratung von AHV-Unternehmen Förderung der Beratung von AHV-Unternehmen

Sie möchten mit Bio in Ihrer Küche starten oder den Öko-Anteil erhöhen und brauchen eine Beratung? Sie möchten Ihr Personal schulen, um die Bio-Kompetenz zu stärken? Nutzen Sie das Förderangebot des BÖL.

Mit der  Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau die Beratung zur Einführung von bzw. zur Ausweitung des Angebots von Bio-Lebensmitteln in Unternehmen der AHV. Dabei wird eine Steigerung des Bio-Anteils in den Verpflegungseinrichtungen auf mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz angestrebt.

Mehr Informationen zur Förderung

Antragsverfahren

Projektanträge können bis zum 31.12.2027 beim BÖL eingereicht werden. Anträge sind bis spätestens zwei Monate vor der ersten Beratung einzureichen.

Projektanträge können ausschließlich über das Online-Formular gestellt werden:

Wichtige Hinweise

  • Sie dürfen vor der Bewilligung Ihres Antrages keinen Beratungsvertrag mit einem Berater abgeschlossen haben, gerne können Sie sich aber vorab von einem Beratungsunternehmen ein Angebot für die geplante Beratung erstellen lassen.
  • Es können nur die Reisekosten des Beraters nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) abgerechnet werden.
  • Öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen können einen gebündelten Antrag für mehrere ihrer Einrichtungen stellen. Die Nachweise für jede eigenständige Beratung sind getrennt zu erbringen.
  • Vertreterinnen und Vertreter der BLE und von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, bei den Leistungsempfängern Kontrollen und Prüfungen, insbesondere auch Vor-Ort-Kontrollen, durchzuführen.

Letzte Änderung dieser Seite am 13.12.2024