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Förderung des Aufbaus von Bio-Wertschöpfungsketten Förderung des Aufbaus von Bio-Wertschöpfungsketten

Das BÖL unterstützt Wertschöpfungsketten durch die Förderung der Einrichtung von projektgebundenen Koordinationsstellen, Angebote zur Beratung, Fort- und Weiterbildung der beteiligten Akteurinnen oder Akteure und der marktorientierten Initialveranstaltungen.

Die "Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWert) (PDF-Datei)" bietet ein Förderangebot zum Aufbau und merklichen Ausbau von Bio-Wertschöpfungsketten für Bio-Produkte vorzugsweise in und für die Region.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Grundsätzlich zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die

  1. zur Erhöhung der personellen Kooperationskapazitäten (Koordinationsstelle / Biowertschöpfungskettenmanager*in)
  2. sowie Kooperations- und weiteren Kompetenzen (Fort- und Weiterbildung, Beratung) beitragen und
  3. Veranstaltungen zur Initiierung von Bio-Wertschöpfungsketten.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsteller können Akteure in Wertschöpfungsketten sein, wie zum Beispiel Unternehmen, Verbände, Stiftungen und Vereinen. Für die Beantragung einer Förderung zur Schaffung einer Koordinationsstelle und Fort-, Weiterbildung und Beratung müssen mindestens zwei Akteure für die Projektlaufzeit einen Kooperationsvertrag geschlossen oder einen projektbezogenen Zusammenschluss zum Beispiel als Verein gegründet haben.


Beispiele für geförderte Projekte:


Wie können Förderanträge eingereicht werden?

Projektanträge können bis zum 31.12.2024 beim BÖL eingereicht werden.

Bitte beachten Sie für die Antragstellung die Hinweise auf dieser Seite, insbesondere auch im Downloadbereich.

Folgende Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben postalisch bei uns eingereicht werden:

  1. Projektantrag:
    Als Unterstützungssystem für die Antragstellung steht das easy-Online-Portal (Formular unter Fördermaßnahme "BMEL" und "BÖLN", Förderbereich "RIWERT") zur Verfügung. Mittels dieses Programms können Sie den Projektantrag ausfüllen. Bitte verwenden Sie für die Einreichung Ihres Projektantrags ausschließlich das dort hinterlegte Antragsformular. Der Antrag muss nur vom Hauptantragssteller ausgefüllt und eingereicht werden.
    Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars  finden Sie im Dokument "Hinweise zur Antragsstellung" auf dieser Seite (siehe unten) und im "BLE-Formularschrank" (Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (PDF-Datei). Bitte achten Sie darauf, ob weitere Unterlagen wie zum Beispiel ein Kooperationsvertrag mit dem Antrag eingereicht werden müssen.
  2. Anlagen zum Projektantrag
    Zusätzlich zum Projektantrag muss das Dokument "Anlagen zum Antrag RIWert" (siehe unten) ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Nicht nur der Hauptantragssteller, sondern jeder einzelne Projektpartner hat diese Anlagen auszufüllen.
  3. Bonitätsunterlagen
    Welche Unterlagen hierzu eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Dokument "Unterlagen zur Bonitätsprüfung" im "BLE-Formularschrank" (Bonitätsprüfung (PDF-Datei)

Der Antrag ist zu richten an die Bewilligungsbehörde:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 333
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn


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