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Die "Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWert) (PDF-Datei)" bietet ein Förderangebot zum Aufbau und merklichen Ausbau von Bio-Wertschöpfungsketten für Bio-Produkte vorzugsweise in und für die Region.
Grundsätzlich zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die
Antragsteller können Akteure in Wertschöpfungsketten sein, wie zum Beispiel Unternehmen, Verbände, Stiftungen und Vereinen. Für die Beantragung einer Förderung zur Schaffung einer Koordinationsstelle und Fort-, Weiterbildung und Beratung müssen mindestens zwei Akteure für die Projektlaufzeit einen Kooperationsvertrag geschlossen oder einen projektbezogenen Zusammenschluss zum Beispiel als Verein gegründet haben.
Projektanträge können bis zum 31.12.2024 beim BÖL eingereicht werden.
Bitte beachten Sie für die Antragstellung die Hinweise auf dieser Seite, insbesondere auch im Downloadbereich.
Folgende Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben postalisch bei uns eingereicht werden:
Der Antrag ist zu richten an die Bewilligungsbehörde:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 333
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn