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Messe- und Ausstellungsförderung Messe- und Ausstellungsförderung

Ökologisch wirtschaftende Unternehmen, überregional tätige Verbände, Vereine oder Forschungsinstitutionen können eine Zuwendung für Auftritte auf Messen beantragen, die dazu geeignet sind, Besucherinnen und Besucher an den ökologischen Landbau und die Herstellung von Bio-Produkten heranzuführen.

Im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen vom 12. Dezember 2019" fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau Auftritte auf internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen, welche nicht ausschließlich auf Bio-Produkte ausgerichtet sind sowie regionale Messen mit Initialcharakter. Die Geltungsdauer der Richtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Mehr Informationen zum Förderantrag

Antragsverfahren

Projektanträge können bis zum 31.12.2024 beim BÖL eingereicht werden. Anträge sind bis spätestens drei Monate vor dem Veranstaltungsbeginn einzureichen. 

Projektanträge können ausschließlich über das Online-Formular gestellt werden:

Wichtiger Hinweis

Sie dürfen ihren Messeauftritt vor der Bewilligung Ihres Antrages nicht bei einer Messe angemeldet haben.

Letzte Änderung dieser Seite am 22.10.2024