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Messe- und Ausstellungsförderung Förderung

Ökologisch wirtschaftende Unternehmen, überregional tätige Verbände, Vereine oder Forschungsinstitutionen können eine Zuwendung für Auftritte auf Messen beantragen, die dazu geeignet sind, Besucherinnen und Besucher an den ökologischen Landbau und die Herstellung von Bio-Produkten heranzuführen.

Im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen vom 12. Dezember 2019" fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau Auftritte auf internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen, welche nicht ausschließlich auf Bio-Produkte ausgerichtet sind sowie regionale Messen mit Initialcharakter. Die Geltungsdauer der Richtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Wer ist antragsberechtigt?

Als Zuwendungsempfänger kommen insbesondere überregional tätige Verbände, Vereine, Stiftungen, Forschungsinstitutionen und Gebietskörperschaften in Betracht, die fundierte Fachkenntnisse über die ökologische Landwirtschaftliche Erzeugung sowie über die Verarbeitung oder Vermarktung ökologischer Erzeugnisse und Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Projekte nachweisen können. Der Zuwendungsempfänger muss über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.

Welche Messen und Ausstellungen kommen in Frage?

Die Auftritte müssen dazu geeignet sind, die Besucherinnen und Besucher an den ökologischen Landbau und die Herstellung von Bio-Produkten heranzuführen. Der Förderschwerpunkt liegt auf Fachmessen und Ausstellungen der Ernährungs- und Landwirtschaft, die nicht ausschließlich auf Bio ausgerichtet sind.

Auftritte auf regionalen Messen mit Initialcharakter können gefördert werden, wenn es sich um eine neue regionale Messe handelt, deren Ausrichtung im Wesentlichen auf den ökologischen Landbau und Bio-Produkten liegt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierungin Form einer De-minimis-Beihilfe. Jeder Aussteller leistet einen Eigenanteil von mindestens 20 bis zu 40 Prozent, je nach Messeart.

Die Zuwendung wird im Rahmen von Höchstgrenzen gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Anmietung der Standfläche und des Messestands sowie für den Druck von Informationsmaterial zum Messeauftritt werden erstattet. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen bei Antragstellung mindestens 2.000 Euro betragen. Nicht zuwendungsfähig sind Personalausgaben, bargeldlose Eigenleistungen, Ausgaben für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen und die Umsatzsteuer. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Gemeinschaftsstände mit mindestens drei Ausstellern entsprechen am ehesten dem Zweck der Richtlinie.

Antragsverfahren

Anträge sind bis spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn mit dem unten Antragsformular (siehe unten) einzureichen. Innerhalb von zwei Monaten nach dem letzten Messe- oder Ausstellungstag ist der Verwendungsnachweis bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Der Antrag ist zu richten an die Bewilligungsbehörde:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 333
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Sie haben Fragen?

Ronja Roßbiegalle: 0228 / 6845 - 2658
Simone Schütz: 0228 / 6845 - 3136

boel(at)ble(dot)de