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Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie privatwirtschaftliche Unternehmen oder Verbände können im Rahmen der in Bekanntmachungen veröffentlichten Themen Projektskizzen einreichen.

 

Ziele der Forschungsförderung

Die Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft vom 13. Oktober 2023 verfolgt im Hinblick auf die angestrebte Ausdehnung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft das Hauptziel der System(weiter)entwicklung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft mit folgenden Zielen:

  • die Leistungsfähigkeit ökologischer Produktionssysteme (einschließlich Aquakultur) entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiterzuentwickeln bei gleichzeitigem Erhalt und weiterer Steigerung des Beitrags dieser Produktionssysteme zu gesellschaftlichen und sozialen Leistungen (Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Ressourcenschutz, Wasserschutz, Bodengesundheit und Bodenfruchtbarkeit, Tiergesundheit, Tierschutz und Tierwohl, Lebensmittelqualität inkl. Lebensmittelsicherheit, One-Health- Ansatz),
  • die (produktionstechnischen) Hemmnisse und Schwierigkeiten, die mit der (System)-Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise verbunden sind, weiter zu vermindern,
  • Konzepte für die Gestaltung der Rahmenbedingungen sowie das Skalieren systemischer Innovation und ökologischer Produktionssysteme entlang der Wertschöpfungskette weiter zu konkretisieren.

Es sollen somit bedeutsame Wissens- und Erfahrungslücken in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft geschlossen, ökologische Produktionssysteme weiterentwickelt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Vermarktung ökologischer Produkte nachhaltig gestärkt werden.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Die Förderung umfasst Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie (Durchführungs-)Studien, Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die für alle im betreffenden Sektor oder Teilsektor von allgemeinem Interesse sind. Um eine rasche Umsetzung der im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis zu erreichen, soll mit Bezug zu Forschungsvorhaben auch der Transfer von Wissen und Technologie in die Praxis unterstützt und vorangetrieben werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Auf Grundlage dieser Richtlinie kommen Hochschulen, andere Forschungseinrichtungen (inklusive Einrichtungen der Ressortforschung des BMEL) sowie privatwirtschaftliche Unternehmen oder Verbände als Projektnehmer infrage.

Die Geltungsdauer der Richtlinie ist befristet bis zum 30.06.2030.

Wie können Projektskizzen eingereicht werden?

Projektskizzen können im Rahmen aktueller Bekanntmachungen eingereicht werden. Tipp: Abonnieren Sie den BÖL-Newsletter, um über neue Bekanntmachungen informiert zu werden.

Für die Einreichung von Projektskizzen beachten Sie bitte die Vorgaben unter Projektskizzen und Projektabschluss.

Was muss nach Abschluss eines Projektes beachtet werden?

Welche Unterlagen Sie nach Abschluss eines Forschungsprojektes einreichen müssen, erfahren Sie unter Projektskizzen und Projektabschluss.


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