Für den Kooperationsvertrag, den das antragstellende Unternehmen (bei dem auch die Koordinationsstelle angesiedelt) mit allen Projektpartnerbetrieben gemeinsam abschließt, muss folgende Angaben enthalten und von allen Beteiligten unterzeichnet werden:
- Titel des gemeinsamen Projekts (entsprechend dem Projekttitel im Antrag) und eindeutiger Bezug zum Antrag vom …
- Benennung des antragstellenden Unternehmens und der/des rechtsverbindlich unterschriftsberechtigten Projektverantwortlichen
- Benennung der anderen Projektpartnerbetriebe (Kooperationspartner) und der/des jeweils rechtsverbindlich unterschriftsberechtigten Projektverantwortlichen
- Zusicherung, dass beim Antragsteller die Koordinationsstelle geschaffen wird
- Zusicherung, dass alle Mittel an dem Zuwendungsempfänger (also den Antragsteller) fließen.
- Beschreibung der Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten (die jeweilige praktische Rolle der einzelnen Kooperationspartner und ihre Aufgaben innerhalb des Projektes sowie die Art und Weise der Kooperation) oder eindeutiger Verweis auf den Antrag, wenn dort beschrieben.
Beschreibung der definierten Ziele der Kooperation entsprechend der Projektbeschreibung
Mit 5. bis 7. müssen die Projektbeteiligten bescheinigen, dass sie im vollen Umfang wissen, was der Antragsteller plant.
- Bestätigung, dass die Koordinationsstelle ausschließlich im Rahmen des Kooperationsvertrags tätig ist.
- Vertragslaufzeit
- Aufbringen und Zuordnung des Eigenanteils durch die Projektbeteiligten
- Rechtsverbindliche Unterschriften aller Projektbeteiligten
Die Förderung von Initial- und Implementierungsveranstaltungen (2.1.a der Richtlinie) kann auch von einem einzelnen Marktakteur aus der Bio-Branche beantragt werden, sofern Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten vorgewiesen werden, für alle anderen Projekte wird ein Kooperationsvertrag vorausgesetzt.