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Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten Bio-Wertschöpfungsketten fördern

Der Aufbau und die Unterstützung von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte sind eine wichtige Voraussetzung für eine Stärkung der Vermarktung inländischer Bio-Ware und somit der Stärkung des Angebots für heimische Bio-Produkte. Vor allem verlässliche Handelsbeziehungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit tragen zur Kontinuität von Kooperationen der Wertschöpfungskettenpartnerschaften bei. Auf diese Weise kann auch die inländische Lebensmittelverarbeitung und hier insbesondere das Lebensmittelhandwerk gestärkt werden. Vor diesem Hintergrund soll das Kooperationsmanagement von Wertschöpfungsketten für heimische Bio-Produkte unterstützt werden.

Die "Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWert) (PDF-Datei)" (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 06.08.2019, BAnz AT 06.08.2019 B1) bietet ein Förderangebot zum Aufbau und merklichen Ausbau von Bio-Wertschöpfungsketten für Bio-Produkte vorzugsweise in und für die Region.

Grundsätzlich zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die

  1. zur Erhöhung der personellen Kooperationskapazitäten (Koordinationsstelle / Biowertschöpfungskettenmanager*in)
  2. sowie Kooperations- und weiteren Kompetenzen (Fort- und Weiterbildung, Beratung) beitragen und
  3. Veranstaltungen zur Initiierung von Bio-Wertschöpfungsketten.

Antragsteller können Akteure in Wertschöpfungsketten sein, wie zum Beispiel Unternehmen, Verbände, Stiftungen und Vereinen. Für die Beantragung einer Förderung zur Schaffung einer Koordinationsstelle (2) und Fort-, Weiterbildung und Beratung (1) müssen mindestens zwei Akteure für die Projektlaufzeit einen Kooperationsvertrag geschlossen oder einen projektbezogenen Zusammenschluss zum Beispiel als Verein gegründet haben.

Derartige Initiativen und Projekte (Projektbeispiele) sollen mit Mitteln des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) unterstützt werden. Die geförderten Projekte sollen die sonstigen im BÖL durchgeführten Aktivitäten ergänzen.

Bisher geförderte Projekte

Weintrauben am Strauch

Ob Wertschöpfung Biomohn, Weideschuss oder WerterHahn: Entdecken Sie jetzt die vielfältigen und bereits geförderten Projekte des BÖL.

Zu den Projektbeispielen

Antragsverfahren

Projektanträge können bis zum 31.12.2024 beim BÖL eingereicht werden.

Bitte beachten Sie für die Antragstellung die Hinweise auf dieser Seite, insbesondere auch im Downloadbereich.

Folgende Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben postalisch bei uns eingereicht werden:

  1. Projektantrag:
    Als Unterstützungssystem für die Antragstellung steht das easy-Online-Portal (Formular unter Fördermaßnahme "BMEL" und "BÖLN", Förderbereich "RIWERT") zur Verfügung. Mittels dieses Programms können Sie den Projektantrag ausfüllen. Bitte verwenden Sie für die Einreichung Ihres Projektantrags ausschließlich das dort hinterlegte Antragsformular. Der Antrag muss nur vom Hauptantragssteller ausgefüllt und eingereicht werden.
    Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars  finden Sie im Dokument "Hinweise zur Antragsstellung" auf dieser Seite (siehe unten) und im "BLE-Formularschrank" (Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (PDF-Datei). Bitte achten Sie darauf, ob weitere Unterlagen wie zum Beispiel ein Kooperationsvertrag mit dem Antrag eingereicht werden müssen.
  2. Anlagen zum Projektantrag
    Zusätzlich zum Projektantrag muss das Dokument "Anlagen zum Antrag RIWert" (siehe unten) ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Nicht nur der Hauptantragssteller, sondern jeder einzelne Projektpartner hat diese Anlagen auszufüllen.
  3. Bonitätsunterlagen
    Welche Unterlagen hierzu eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Dokument "Unterlagen zur Bonitätsprüfung" im "BLE-Formularschrank" (Bonitätsprüfung (PDF-Datei)

Der Antrag ist zu richten an die Bewilligungsbehörde:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 333
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Kontakt

Julia Hochscheid: 0228 / 6845 -3708
Michelle Spinelli: 0228 / 6845 -2838

E-Mail: boel(at)ble(dot)de