Der Aufbau und die Unterstützung von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte sind eine wichtige Voraussetzung für eine Stärkung der Vermarktung inländischer Bio-Ware und somit der Stärkung des Angebots für heimische Bio-Produkte. Vor allem verlässliche Handelsbeziehungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit tragen zur Kontinuität von Kooperationen der Wertschöpfungskettenpartnerschaften bei. Auf diese Weise kann auch die inländische Lebensmittelverarbeitung und hier insbesondere das Lebensmittelhandwerk gestärkt werden. Vor diesem Hintergrund soll das Kooperationsmanagement von Wertschöpfungsketten für heimische Bio-Produkte unterstützt werden.
Die "Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWert) (PDF-Datei)" (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 06.08.2019, BAnz AT 06.08.2019 B1) bietet ein Förderangebot zum Aufbau und merklichen Ausbau von Bio-Wertschöpfungsketten für Bio-Produkte vorzugsweise in und für die Region.
Grundsätzlich zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die
- zur Erhöhung der personellen Kooperationskapazitäten (Koordinationsstelle / Biowertschöpfungskettenmanager*in)
- sowie Kooperations- und weiteren Kompetenzen (Fort- und Weiterbildung, Beratung) beitragen und
- Veranstaltungen zur Initiierung von Bio-Wertschöpfungsketten.
Antragsteller können Akteure in Wertschöpfungsketten sein, wie zum Beispiel Unternehmen, Verbände, Stiftungen und Vereinen. Für die Beantragung einer Förderung zur Schaffung einer Koordinationsstelle (2) und Fort-, Weiterbildung und Beratung (1) müssen mindestens zwei Akteure für die Projektlaufzeit einen Kooperationsvertrag geschlossen oder einen projektbezogenen Zusammenschluss zum Beispiel als Verein gegründet haben.
Derartige Initiativen und Projekte (Projektbeispiele) sollen mit Mitteln des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) unterstützt werden. Die geförderten Projekte sollen die sonstigen im BÖL durchgeführten Aktivitäten ergänzen.